Beim Levelling-up handelt es sich um die Ausdehnung des Schutzes vor Diskriminierung. Während eine Benachteiligung aus Gründen der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion oder Weltanschauung auf EU-Ebene im Berufsleben verboten ist, darf aus denselben Gründen Menschen der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verwehrt werden. Auch im Bildungs- und Gesundheitsbereich gibt es keinen einheitlichen Diskriminierungsschutz.

Hier ein Beispiel: Eine lesbische Kellnerin darf nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gekündigt werden, jedoch darf ein lesbischer Gast aus dem Lokal verwiesen werden – ganz legal. Das gilt ebenso für Hotelzimmer, Taxis, Hochzeitstorten, usw. Der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft plädiert für eine Gesetzesänderungen gibt Diskriminierungsbeispiele, die im letzten Jahr passiert sind.

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